Erfreulich: Anfang November verzichtete der Bundesrat darauf, den bestehenden Mindestzins für Pensionskassenguthaben von 1 Prozent im nächsten Jahr weiter zu senken. Damit setzte er sich gegen die Eidgenössische Kommis­sion für die berufliche Vorsorge durch. Sie hatte eine Senkung auf 0,75 Prozent empfohlen. 

Der Mindestzins bleibt – andere Zahlen ändern sich. Die wichtigsten Beispiele im Überblick.

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