Dank Beatrice Erismann aus Schöftland AG können viele Wohneigentümer Geld sparen: Die Aargauerin gewann auch in zweiter Instanz vor dem Zürcher Obergericht gegen die Migros-Bank. Diese hatte ihr eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung abgeknöpft. Das ist der Betrag, den die Banken von Eigentümern verlangen, wenn sie eine Festhypothek vorzeitig auflösen. Er entspricht dem Zins, der gemäss Vertrag bis zum Ablaufdatum der Hypothek geschuldet ist...