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Haus & Garten 2/1999
01.09.1999
Wer schwer erkrankt und dann nie mehr arbeiten kann, hat ein Geldproblem: Die Zahlungen von IV und Pensionskasse fallen oft mager aus. K-Spezial sagt, wie man diese drohende Geldlücke mit einer privaten Invalidenrente stopft. Das VZ VermögensZentrum hat Prämien und Leistungen verglichen.
Die erste Versicherungslücke droht schon nach wenigen Wochen: Kann eine angestellte Person wegen einer langwierigen Krankheit nicht mehr arbeiten, muss ihr der Betrieb den Lohn nur noch wenige...
Wer schwer erkrankt und dann nie mehr arbeiten kann, hat ein Geldproblem: Die Zahlungen von IV und Pensionskasse fallen oft mager aus. K-Spezial sagt, wie man diese drohende Geldlücke mit einer privaten Invalidenrente stopft. Das VZ VermögensZentrum hat Prämien und Leistungen verglichen.
Die erste Versicherungslücke droht schon nach wenigen Wochen: Kann eine angestellte Person wegen einer langwierigen Krankheit nicht mehr arbeiten, muss ihr der Betrieb den Lohn nur noch wenige Wochen lang zahlen - je nach Anstellungsdauer. Dann fällt das Einkommen von Gesetzes wegen weg.
Diesen Lohnausfall für die Zeit einer vorübergehenden Krankheit (bis zur Genesung) kann man mit einem Krankentaggeld versichern - entweder kollektiv über den Betrieb oder als Einzeltaggeld, falls man selber eine Lösung suchen muss. Dann ist fürs Erste gesorgt.
Doch nach zwei Jahren kommt das nächste Geldproblem. Falls die erkrankte Person nicht mehr auf Heilung hoffen darf und invalid wird - was hier immer mit erwerbsunfähig gleichzusetzen ist -, droht die nächste Versicherungslücke. Die Krankentaggelder sind jetzt nämlich ausgeschöpft.
Die Lösung: eine private Erwerbsausfall-Versicherung, also eine zusätzliche, selber organisierte Invalidenrente, die spätestens nach zwei Jahren das Krankentaggeld ablöst. Viele Gesellschaften sprechen in diesem Zusammenhang von der Erwerbsunfähigkeits-Versicherung.
Wie bei der kurzfristigen Erwerbsunfähigkeit gilt auch bei bleibender Invalidität, dass Verunfallte viel besser versichert sind als Personen, bei denen eine Krankheit Ursache der Invalidität ist. Von Unfallversicherung, Invalidenversicherung und Pensionskasse erhalten verunfallte Invalide nämlich in der Regel total 90 Prozent des letzten Lohnes.
Ganz anders ist es, wenn eine Krankheit für den Betroffenen zum beruflichen Aus führt. Die gut ausgebauten Leistungen der Unfallversicherung fallen weg, es bleiben noch IV und Pensionskasse - und das kann zu wenig sein. (Betroffene sollten daran denken, dass sie neben der IV noch Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Zu diesem Thema haben die AHV-Ausgleichskassen gute Merkblätter.)
Mit anderen Worten: Viele haben bei krankheitsbedingter Invalidität spätestens nach zwei Jahren eine Versicherungslücke, die es zu stopfen gilt - umso mehr, als Invalidität infolge Krankheit rund zehnmal häufiger ist als Invalidität infolge Unfall.
Die Grafik oben rechts zeigt das: So liegen bei den Gründen für Erwerbsunfähigkeit zum Beispiel Psychosen, Neurosen und Nervenleiden mit 41 Prozent an der Spitze. Unfälle hingegen sind nur in 12 Prozent der Fälle die Ursache, welche dem Opfer ein weiteres Geldverdienen unmöglich macht (oder mehr oder weniger stark einschränkt).
Wer nun seine eigene Situation überprüfen will, sollte sich zuerst erkundigen, wie viel Geld bei krankheitsbedingter Invalidität überhaupt noch hereinkommt:
- Bei der Invalidenversicherung (IV) ist der Fall relativ klar. Die maximale Einzelrente liegt derzeit bei 2010 Franken pro Monat (Stand 1999). Das Maximum erhält aber nur, wer keine Beitragslücken hat und ein gewisses Durchschnittseinkommen erzielte (derzeit etwas über 71000 Franken pro Jahr). Bei Ehegatten kommt unter Umständen noch eine Ehepaar-Zusatzrente von maximal 603 Franken zur Auszahlung.
Wer Kinder unter 18 hat, erhält dazu noch Invaliden-Kinderrenten (maximal 804 Franken pro Kind, gilt auch für unter 25-jährige Kinder, falls sie noch in Ausbildung sind).
- Grosse Unterschiede gibt es bei der Pensionskasse. Hier gibt es Kassen, die nur das gesetzliche Minimum bieten, aber auch Kassen mit grosszügigen, überobligatorischen Lösungen.
Grob geschätzt kann man feststellen, dass ein Durchschnittsverdiener von der Pensionskasse zwischen 25 und 50 Prozent des versicherten Lohnes erhält (auch abhängig vom Alter). Die Höhe der Invalidenrente sollte aus Ihrem Versicherungsausweis hervorgehen (sonst fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse). Wer Kinder zu ernähren hat, hat noch eine (bescheidene) Invaliden-Kinderrente zugut.
Wer anschliessend die Leistungen aus IV und Pensionskasse zusammenzählt, sieht sofort, wie sich diese Summe zum jetzigen Lohn verhält.
Wer damit auskommt, muss nichts machen.
Wer jedoch zu wenig hat und diese Lücke durch private Vorsorge füllen will, um seinen gegenwärtigen Lebensstandard zu halten, kann dies mit der Erwerbsunfähigkeits-Rente tun. Das betrifft Berufsanfänger, Familienväter und Selbständigerwerbende, aber auch Hausfrauen, Studenten und Kinder.
Dieser Test zeigt, was eine solche Invalidenrente von monatlich 2000 Franken kostet, und zwar für Männer und Frauen mit Eintrittsalter 30 bzw. 47.
Wer sich so versichert, erhält also bei Invalidität eine Rente von 2000 Franken pro Monat - und zwar konstant bis zum Vertragsende, welches man mit Vorteil auf das Pensionierungsalter ansetzt.
Die Wartefrist ist mit 24 Monaten angesetzt. Der Test geht also davon aus, dass die versicherte Person im Krankheitsfall noch zwei Jahre lang entweder durch ein Kollektiv-Krankentaggeld oder durch ein privates Krankentaggeld abgesichert ist und deshalb die Invalidenrente erst nach 24 Monaten braucht.
Das sind die wichtigen Tipps für den Abschluss:
- Nutzen Sie das Sparpotenzial, welches die günstigeren Versicherungen bieten. Beachten Sie dabei aber auch die Benotung der Angebote in der Tabelle «Die Angebote auf dem Prüfstand» auf Seite 27. Nicht alle Gesellschaften sind gleich kundenfreundlich; hinter der Benotung in der Tabelle steckt eine gesamthafte Bewertung der Geschäftsbedingungen. Diese Benotung hat das VZ VermögensZentrum in Zürich für K-Spezial vorgenommen.
- Gemäss dieser Einschätzung ist die Pax Siegerin dieses Tests, gefolgt von der Providentia: Von den Gesellschaften mit den kundenfreundlichsten Bedingungen sind diese beiden in den Prämienbeispielen die günstigsten.
Spitzenreiterin bei den Prämien ist die Züritel - aber nur für Nichtraucher, die auch sonst gute Risiken sind, also beispielsweise in einem Beruf mit kleiner Unfallgefahr arbeiten. Die Züritel kennt als Einzige der getesteten Gesellschaften einen speziellen Tarif für die Nichtraucher.
- Versichern Sie nur so viel Rente, wie Sie effektiv brauchen - abgestimmt auf Ihre persönliche Situation. Eine Versicherungssumme, mit der Sie weit über Ihren jetzigen Lohn kämen, wird Ihnen die Gesellschaft übrigens verweigern. Überprüfen Sie Ihre Deckung von Zeit zu Zeit - insbesondere wenn Sie Karriere machen und bedeutend mehr Lohn erhalten.
Lohnsteigerungen (und die Inflation) könnte man zwar auch mit einer indexierten Rente auffangen; solche Renten, die jedes Jahr automatisch höher werden, sind aber bedeutend teurer (gibt es bei Basler, Pax, Providentia, Rentenanstalt, Winterthur und Zürich).
- Wer eine kleinere Rente oder eine höhere versichern will, kann aufgrund der Tabelle abschätzen, was das kosten würde. Die Prämien verhalten sich linear, das heisst, wer beispielsweise nur eine Rente von 1000 Franken pro Monat braucht, zahlt nur die Hälfte dessen, was die 2000-Franken-Rente in der Tabelle kostet.
- Grossverdiener mit einer überdurchschnittlichen Unfallversicherung können den Unfall bei der Invalidenrente ausschliessen; die Gesellschaft zahlt dann nur bei krankheitsbedingter Invalidität. Das spart rund 15 Prozent der Prämien in der Tabelle. Hausfrauen und Studenten brauchen diesen Unfallschutz aber unbedingt.
- Vielleicht brauchen Sie nicht nur eine Invalidenrente, sondern auch ein Todesfallkapital, um beispielsweise Ihre Familie abzusichern. Was Sie dabei beachten müssen, steht im Test auf Seite 20. Wer beide Deckungen nötig hat, kann diese durchaus bei zwei verschiedenen Gesellschaften abschliessen und dann jeweils die günstigste Variante auswählen (Rosinenpicken). So bleibt man flexibler als mit einem Kombiprodukt bei einer einzigen Versicherungsgesellschaft.
- Passen Sie die Wartefrist Ihren persönlichen Umständen an. Wer via Taggeld bei Krankheit zwei Jahre lang Lohn bezieht, kann die Wartefrist (wie in diesem Test) auf 24 Monate ansetzen - sonst entsprechend kürzer.
- Viele Versicherungsvertreter werden Ihnen eine so genannte gemischte Lebensversicherung verkaufen wollen, welche eine Invalidenrente mit einem Sparprozess verbindet. Da ist Skepsis angebracht. K-Spezial rät zu getrenntem Vorgehen: Sparen bei der Bank, sich versichern bei der Versicherung.
- Sie haben ein jährliches Kündigungsrecht. Die Erfahrung zeigt, dass viele Versicherte frühzeitig aussteigen - etwa dann, wenn sich ihre finanziellen Umstände wegen einer Erbschaft so geändert haben, dass eine Invalidenrente nicht mehr nötig ist.
- Wählen Sie eine Gesellschaft, die Prämiengarantie gibt - vor allem, wenn Sie an einer längeren Versicherungsdauer interessiert sind. Die anderen Gesellschaften nehmen sich das Recht heraus, die Prämien während der Vertragsdauer zu erhöhen, sind dafür aber am Anfang meist leicht günstiger; hier kaufen Sie die Katze im Sack. Wenn Sie aber sicher sind, dass Sie die Invalidenrente nur für eine beschränkte Zeit wünschen, kommt auch eine günstige Gesellschaft ohne Prämiengarantie in Frage.
- Zwei Gesellschaften (Basler und Züritel) geben einen Schlussbonus, falls keine Leistungen fällig wurden - ein Mittel, um Kunden bei der Stange zu halten, weil dieser Bonus erst bei Vertragsende fällig wird.
- Füllen Sie den Gesundheitsfragebogen genau aus. Falsche oder unvollständige Deklarationen können fatale Folgen haben: Im Schadenfall kann die Versicherung die Leistungen verweigern. Bei älteren Antragstellern und sehr hohen Versicherungssummen ist in der Regel eine Arztuntersuchung vorgeschrieben (welche die Gesellschaft zahlt). Je nach Versicherungssumme ist auch ein Aidstest verlangt.
- Wählen Sie für den Überschuss wenn möglich die Netto-Variante: Die Gesellschaft verrechnet Ihnen dann die Überschüsse jeweils mit Ihrer nächsten Prämie.
- Wichtig zu wissen: Nach Vertragsende wird - im Unterschied zur gemischten Lebensversicherung (Sparversicherung) - keine Zahlung der Gesellschaft fällig. Es handelt sich um eine reine Risikoversicherung, etwa wie bei einer Krankenkasse.
Und das sind noch ein paar Details, die Sie zum Thema Invalidenrente wissen müssen:
- Invalidität ist nicht immer gleichbedeutend mit voller Erwerbsunfähigkeit. Das hat einen Einfluss auf die Höhe der ausbezahlten versicherten Rente: Bei allen getesteten Gesellschaften wird bis zu einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent überhaupt keine Rente ausbezahlt, während ab einer Invalidität von 662/3 Prozent (Züritel ab 85) die volle Versicherungsleistung zum Tragen kommt. Dazwischen erfolgt die Auszahlung gemäss dem Grad der Erwerbsunfähigkeit. Den Grad der Invalidität legen die Versicherungen in der Regel nach den gleichen Kriterien fest wie die IV.
- Sollte sich der Grad der Erwerbsunfähigkeit ändern, wird auch die laufende Rente angepasst.
- Die Auszahlung der Rente erfolgt entweder monatlich oder vierteljährlich. Bei einigen Anbietern kommt das Geld vorschüssig, das heisst zu Beginn der Fälligkeitsperiode, bei den anderen am Ende (erkundigen Sie sich). Bei nachschüssiger Auszahlung muss der Kunde also auf die erste Zahlung entsprechend lange warten.
- Wird die versicherte Person von Arzt oder IV als invalid erklärt, muss sie (nach einer Wartefrist) auch keine Prämien mehr zahlen; das ist die so genannte Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit (bei Eintritt des versicherten Ereignisses). Die Tabelle auf dieser Seite zeigt, nach wie vielen Monaten nach Feststellung der Invalidität das der Fall ist. Bei reduzierter Rente ist auch der Grad der Prämienbefreiung entsprechend angepasst. Bei der Basler profitiert der Kunde auch dann von der Prämienbefreiung, wenn er arbeitslos ist - aber nur zwei Jahre lang und gegen eine Aufprämie.
- Bei Selbstmordversuch mit anschliessender Invalidität oder bei absichtlicher Selbstverstümmelung zahlt keine Gesellschaft eine Rente. Basler und Genfer behalten sich zudem vor, die Rente auch bei Tabletten-, Alkohol- oder Drogensucht zu verweigern. Eine zusätzliche Schikane hat die Züritel eingebaut: Sie zahlt keine Rente, wenn ein Arbeitsloser wegen seiner Situation psychisch krank und deswegen erwerbsunfähig wird. (Die Züritel will diesen Passus bei der nächsten Tarifrevision aus den Bedingungen streichen.)
- Sollten Sie in einen risikoreicheren Beruf wechseln oder einen gefährlichen Sport beginnen, müssen Sie dies in der Regel nicht mitteilen. Einzig Züritel will Änderungen der beruflichen Situation gemeldet haben, weil sie dann unter Umständen die Prämien erhöht (oder senkt, wenn der neue Beruf weniger riskant ist). Wer nichts sagt, riskiert eine Kürzung der Rente. Dieses Detail zeigt, dass die Züritel mit ihrer tiefen Nichtraucher-Prämie nur für gute Risiken attraktiv ist.
- Wenn Sie einen Versicherungsantrag unterschrieben haben, können Sie (ausser bei der Vaudoise) innert 7 oder 14 Tagen zurücktreten.
Ernst Meierhofer
So lesen Sie die Prämientabellen
- Die erste (kleinere) Zahl im Balken zeigt die effektive Prämie des ersten Jahres, denjenigen Frankenbetrag also, den Sie im ersten Jahr tatsächlich zahlen müssten. Diese Zahl taucht jeweils auf den Offerten der Versicherungsgesellschaften auf. Sie gibt also die Grössenordnung der jährlich zu bezahlenden Prämien an, kann sich aber im Verlauf der Versicherungsdauer ändern. Bei gewissen Gesellschaften ist in den letzten Jahren vor Vertragsende überhaupt keine Rate mehr geschuldet.
- Bei der zweiten Zahl handelt es sich um die Gesamt-Nettoprämie für die ganze Vertragsdauer (Barwert, mit 4 Prozent abdiskontiert). Das heisst: Es ist derjenige Betrag, den Sie theoretisch gleich zu Vertragsbeginn bereitstellen und auf ein Sparheft mit konstant 4 Prozent Zins legen müssten, um damit sämtliche künftig anfallenden Prämien zahlen zu können. Erst diese Zahl ergibt eine faire Rangliste der Gesellschaften, und zwar deswegen, weil beispielsweise einzelne Gesellschaften am Anfang höhere Prämienraten verlangen als am Schluss; die Prämien sind also auf der Zeitachse ungleich verteilt. Dennoch ist diese Zahl mit einer gewissen Unsicherheit behaftet, weil sie auch Überschüsse und Bonuszahlungen enthält, die vom Geschäftsergebnis der Gesellschaft abhängen und deshalb nicht garantiert sind. Für den Kunden gilt aber auf jeden Fall: Je höher dieser Barwert, desto teurer der Versicherungsschutz.
- Bei der dritten Zahl (in Klammer) handelt es sich um den Barwert ohne Überschüsse. Das heisst: Würde eine Gesellschaft die nicht garantierten Überschüsse vollständig streichen, so müsste die versicherte Person diese Summe zahlen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Überschüsse vollständig gestrichen werden, ist eher klein. Kürzungen sind aber in letzter Zeit keine Seltenheit mehr.
Aus der Prämientabelle geht hervor, dass Männer mehr zahlen als Frauen und Ältere mehr als Jüngere - und dass die Differenzen zwischen den einzelnen Gesellschaften massiv sind: Der Barwert schwankt zum Beispiel bei der 30-jährigen Frau zwischen 12686 (Nichtraucherprämie der Züritel) und 21791 Franken (Winterthur, Gesamt-Nettoprämie); die billigste Gesellschaft ist hier also 42 Prozent günstiger als die teuerste.