Nein. Auch wenn Ihre Frau den Mietvertrag für die Wohnung allein unterschrieben hat, kann sie in dieser Situation nicht einfach verlangen, dass Sie ausziehen. Beide Ehepartner haben das gleiche Recht, in der Familienwohnung zu leben.

Falls Sie sich nicht einig werden, wer gehen soll, können Sie oder Ihre Frau beim Gericht ein Eheschutzverfahren beantragen. Der Eheschutzrichter entscheidet dann, wer während der Trennung in der Wohnung bleiben darf und wer sich ein neues ­Zuhause suchen muss.

Dabei berücksichtigt der Richter, wer stärker auf die Wohnung angewiesen ist. Sind Kinder vorhanden, wird die Wohnung meist jenem Elternteil über­lassen, der die Kinder mehrheitlich betreut. Ist eine Ehe kinderlos, muss derjenige Ehepartner ausziehen, dem ein Umzug am ehesten zuzumuten ist. Arbeitet beispielsweise ein Ehepartner zu Hause oder ist er invalid und die ­Wohnung an die Behinderung angepasst, hat er grössere Chancen, bleiben zu dürfen. Nicht entscheidend ist hingegen, wem die Wohnung gehört oder wer den Mietvertrag unterschrieben hat.

Der Eheschutzrichter gewährt demjenigen Ehepartner, der ausziehen muss, eine angemessene Frist, um eine neue Wohnung zu finden. In der ­Regel gilt: Je angespannter das Verhältnis zwischen den Ehepartnern, desto kürzer die Frist.