Ja. In den Versicherungsbedingungen des VCS steht zwar, versichert seien «die im gleichen Haushalt lebenden Personen (Ehepartner/Eltern, Grosseltern, Geschwister und Kinder)». Das könnte man so interpretieren, dass ein Wochenaufenthalter nicht mehr zu Hause wohnt.

Beim VCS heisst es jedoch: Solange Kinder die Schriften bei den Eltern haben, gelten sie als «im gleichen Haushalt lebend» – unabhängig vom Alter. Ihr Sohn ist also ­versichert – auch wenn er allein reist. Das gilt beim VCS übrigens auch, wenn ein erwachsenes Kind voll arbeitet, aber seine Schriften noch immer am Wohnort der Eltern hat.

Und so sieht es bei den anderen Jahres-Reiseversicherungen bzw. Schutzbriefen aus:

  • Bei den Versicherungsgesellschaften Basler, Europäische, Generali und Zürich gilt das Gleiche, so­lange Kinder im Haushalt der Eltern leben. Ebenso bei Allianz Global Assistance (früher Elvia Reiseversicherung).
  • Bei der CSS sind Kinder im gleichen Haushalt generell nur bis Alter 25 mitversichert.
  • Bei Axa Winterthur und Mobiliar sind Studenten, die noch zu Hause wohnen (oder Wochenaufenthalter sind), in der Familien­po­lice dabei – ohne Alters­beschränkung. Erwerbs­tätige Kinder ab 20 sind generell nicht mehr dabei.
  • Beim Schutzbrief des TCS sind ledige Studenten als Wochenaufenthalter ohne Altersbeschränkung mitversichert, solange sie nichts verdienen. Werkstudenten und Erwerbstätige hingegen brauchen – unabhängig vom Alter – einen eigenen Schutzbrief.
  • Bei der Helvetia sind ­gemäss Versicherungsbe­dingungen alle Kinder ab Alter 20 nicht mehr ver­sichert, können aber kostenlos eingeschlossen werden, sagt die Helvetia.

Übrigens: Bei der Frage, ob erwachsene Kinder in der Privathaftpflicht-Familienpolice versichert sind, gelten andere Regeln.