Nein. Nationalität, Geschlecht, Rasse, Religion oder Zivilstand sind kein Ablehnungsgrund. Zulässig wäre eine Ablehnung bei einer Grossfamilie als Nachmieterin für eine 2-Zimmer-Wohnung.

Natürlich steht es dem Vermieter frei, ob er mit der von Ihnen vorgeschlagenen Person einen Vertrag abschliessen will oder nicht. Sie als Mieter sind aber von der Mietzinszahlungspflicht befreit, wenn Sie einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter vorgeschlagen haben.