Niederlage für die konkursite Zusatzversicherungs-Abteilung der Krankenkasse Supra: Im Dezember 2011 hatte sie ihren Kunden mitgeteilt, dass für sie die freie Spital- und Arztwahl nicht mehr gelte. Die Schwesterzeitschrift des K-TIpp, «Bon à savoir», unterstützte ­einen Versicherten vor dem Lausanner Bezirksgericht. Dieses erachtete die einseitige Vertragsänderung als unzulässig. Die ehemaligen Supra-Versicherten sind nun bei der Assura. Von ihr können sie jetzt verlangen, dass sie eine Zusatzversicherung mit freier Spitalwahl anbietet. Und wer letztes Jahr in einem Spital war, das nicht auf der Supra-Liste stand, kann den selbst bezahlten Betrag von der Assura ­zurückfordern.