Man könnte es einen gesetzlichen Selbst­behalt nennen: Haben sich Arbeitslose für den Bezug von Taggeldern angemeldet, so müssen sie in vielen Fällen zuerst eine gewisse Anzahl Tage «stempeln», ohne dafür einen Anspruch auf Taggelder zu haben. Erst anschliessend beginnt der Anspruch. 

Diese Wartetage gelten im Prinzip für alle Bezüger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung. Es sind also keine Einstelltage mit Straf­cha...