Nein. Im Grundsatz müssen Bewerberinnen und Bewerber die Kosten, die im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens anfallen, selber tragen. Dazu gehören Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen. Das Unternehmen muss die Auslagen des Bewerbers nur ersetzen, wenn dies so vereinbart ist.

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