Selamet Köse aus Zürich ist viel mit dem Tram unterwegs. ­Seine Tickets kauft er in Form von Mehrfahrtenkarten, die vor der Fahrt abgestempelt ­werden müssen. Eine Karte berechtigt zu sechs Fahrten. Als Köse kürzlich im Tram kontrolliert wurde, fiel er aus allen Wolken: Laut den Kontrolleuren war die letzte Entwertung ­un­gültig, da die Karte sieben Mal abgestempelt worden war. 

Wie der Zürcher Verkehrsverbund auf Anfrage des K-Tipp schreibt, sollte eine mechanische Sperre in den Automaten verhindern, dass eine Karte mehr als sechs Mal abgestempelt werden kann. Köse musste trotzdem eine Umtriebsentschädigung von 100 Franken zahlen.

Ihm war das Missgeschick nicht aufgefallen: «Ich zählte in der Eile die Anzahl Entwertungen nicht. Die letzte Zeile war leer, der Automat stempelte die Karte ab.» Er reklamierte deshalb beim Verkehrsverbund. Dieser gewährte ihm «in Anbetracht der Sachlage eine einmalige Kulanz von 50 Franken». Weiter entgegenkommen will man Selamet Köse nicht.