Nein. Ein bestehender ­Erbvertrag ist so lange ­gültig, wie er nicht durch einen neuen, notariell ­beurkundeten Erbvertrag abgeändert wird. Die damit verbundenen Nota­riatskosten lassen sich aber vermeiden: Ihre Eltern können zuerst den Erbvertrag mittels einer schriftlichen, von beiden unterzeichneten Verein­barung aufheben. Anschliessend können sie – jeder für sich – ein Testament verfassen. Darin können sie den Nachlass neu regeln.

Ein Testament ist gültig, wenn es von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet wird.