Beratung
Darf die Witwenrente sinken?
| «Ich beziehe von meiner Pensionskasse eine Altersrente. Sollte ich sterben, erhält meine Frau eine Ehegattenrente von 85 Prozent meiner Altersrente. So stand es bisher im Reglement. Doch jetzt hat der Stiftungsrat das Reglement geändert – die Ehegattenrente macht nur noch 60 Prozent meiner Altersrente aus. Muss ich diese stossende Senkung akzeptieren, obwohl ich schon Rentner bin?»
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