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Gesundheitstipp 07/2020
01.07.2020
Ja. Zum gemeinsamen Sorgerecht zählen auch Entscheide über medizinische Eingriffe wie solche Zahnkorrekturen. Der Elternteil, der das Kind jeweils betreut, darf nur über alltägliche und dringliche Angelegenheiten allein entscheiden – etwa eine Notfallbehandlung im Spital. Oder wenn der andere Elternteil mit vernünftigem Aufwand nicht erreichbar ist.
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