Ja. Als der Hauptmieter die Kündigung erhielt, hätte er dem Untermieter seinerseits kündigen müssen. Das hat er offensichtlich unterlassen. Trotzdem gilt: Mit dem Ende eines Hauptmietvertrags endet auch ein Untermietvertrag.

Verlässt der Untermieter die Wohnung nicht, können Sie gegen ihn beim Zivilgericht seines Wohnortes ein Ausweisungsverfahren in die Wege leiten. Der Untermieter könnte dann vom Hauptmieter gegebenenfalls Schadenersatz verlangen, falls ihm aus dessen Versäumnis Mehrkosten entstanden sind.