Ja. Laut Gesetz muss der Vermieter nur mindestens einmal pro Jahr eine Nebenkostenabrechnung erstellen und dem Mieter vorlegen – jeweils nach dem Ende der Abrechnungsperiode. Diese dauert in der Regel von Juli bis Juni. Sie müssen sich also noch etwas gedulden. Selbstverständlich werden Sie aber nur für die bis Mietende angefal­lenen Nebenkosten zahlen müssen. Wie die Heizkosten bei ­einem Ein- oder Auszug während der Abrechnungsperiode berechnet werden, können Sie dem Merkblatt «Nebenkostenabrechnung beim Umzug unter der Abrechnungsperiode» entnehmen – zu finden auf Mieterverband.ch.