Nein. Laut Gesetz gilt zwar: Wird ein defektes Gerät während der Garantiefrist ersetzt, anerkennt der Verkäufer den Mangel – und die Frist beginnt von neuem. Bei Ihrem Kauf haben Sie aber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fust akzeptiert. Darin wird die Gewährleistung ausdrücklich wegbedungen und erwähnt, dass sich die Frist nach Reparaturen oder einem Austausch nicht verlängert. Das ist zulässig.