Alle Gartenarbeiten, für die es kein besonderes Fachwissen braucht. Zum sogenannten kleinen Unterhalt zählen zum Beispiel Rasenmähen, Laub­­rechen, Unkrautjäten, Schneiden von kleinen Hecken und Büschen und Bewässern. Sobald Fachwissen erforderlich ist – wie beispielsweise für das Schneiden von Bäumen –, muss sich der Vermieter darum kümmern. Das gehört zu seiner In­standhaltungspflicht.