Nein. Sie dürfen die Wohnung ohne Weiteres schon vor dem ordentlichen Kündigungstermin zurückgeben. Ist der Vermieter nicht zu einer vorzeitigen Übergabe bereit, fordern Sie ihn am besten schriftlich dazu auf. Weigert er sich auch dann noch, können Sie die Schlüssel dem Hauswart gegen Quittung abgeben oder sie mit Einschreiben dem Vermieter schicken. Es liegt dann an ihm, die Wohnung umgehend zu besichtigen und Ihnen allfällige Mängel zu melden. Unterlässt er das, verliert er seine allfälligen Ansprüche auf Schadenersatz.