Nein. Grundsätzlich können zwar Versicherte die Police nach einem Teilschaden kündigen, falls die Versicherung Leistungen erbringen muss. Das gilt bei allen Versicherungen, die dem Versicherungs­vertragsgesetz unterstehen
– also auch bei allen Sachversicherungen wie der Autokasko. Bei Ihnen ist aber der eingetretene Schaden kleiner als der vertraglich vereinbarte Selbst­behalt.

Deshalb haben Sie trotz Schaden kein Kündigungsrecht. Die Versicherung muss nichts an den Schaden zahlen und keine Leistung erbringen.