Ja. Sie können die Schlüssel dem Hauswart gegen Quittung abgeben oder sie dem Vermieter eingeschrieben schicken, sofern dieser nicht zu einer gemeinsamen Übergabe bereit ist. Findet keine Übergabe statt, gibt es kein Abgabeprotokoll. Dann muss der Vermieter allfällige Mängel innert zwei bis drei Werktagen geltend machen.