Ja. Arbeitslose mit Kindern haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Familienzulagen – allenfalls aber der andere Elternteil. Falls dies bei Ihnen nicht der Fall ist, erhalten Sie ­einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld. Die Höhe dieses Zuschlags basiert auf der Kinderzulage, die Sie in Ihrem Wohnkanton zugute hätten. Er wird wie folgt berechnet: Die Höhe der kantonalen Kinderzulage wird durch 21,7 geteilt (durchschnittliche Anzahl Arbeitstage pro Monat) und anschliessend mit der Anzahl Arbeitstage im betreffenden Monat multipliziert.