Nein. Ihre wegen Krankheit verpasste Woche der Kündigungsfrist konnten Sie bereits nachholen. Damit haben Sie Ihre ungeschmälerte Kündigungsfrist bezogen. Die Verlängerung Ihres Arbeitsverhältnisses um einen Monat kam nur zustande, weil Ihr Arbeitsvertrag als Endtermin jeweils ein Monatsende vorsieht.

Krankheiten während dieser Zusatzfrist führen nicht zu einer erneuten Verlängerung der Kündigungsfrist.