Ja. Die Kündigungsfrist verlängert sich. Und zwar um die Dauer der ­Arbeitsunfähigkeit. Grund: Es handelt sich nicht um einen krankheitsbedingten Rückfall, sondern um einen Unfall, der mit der Krankheit in keinem Zusammenhang steht. Da Sie bereits im neunten Dienstjahr ­stehen, kann sich das Arbeits­verhältnis ­maximal um 180 Tage ver­längern.