Nein. Grundsätzlich gilt zwar: Die Kündigungsfrist verlängert sich um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, wenn der Gekündigte während der Kündigungsfrist krankheitsbedingt arbeitsunfähig wird. Sie waren jedoch noch vor Beginn der einmonatigen Kün­digungsfrist krank. Denn für die Berechnung der Frist geht man vom Kündigungs­endtermin aus und rechnet zurück. Ihre Frist begann somit am 1. November.