Nein. Handelt es sich bei einem Foto um ein Werk mit individuellem Charakter und nicht bloss um ­einen beliebigen Schnappschuss, entsteht der Ur­heberrechtsschutz von Gesetzes wegen automatisch. Er muss also weder beantragt werden, noch gibt es ein Register für Urheberrechte. 

Das Copyright-Zeichen hat in der Schweiz keine rechtliche Bedeutung. Ein entsprechender Hinweis kann für Sie dennoch sinnvoll sein, da er Dritte ­allenfalls von Urheberrechtsverletzungen abhält.