Ja. Die Unfallversicherung, die nach einem Unfall leistungspflichtig ist, muss auch für die Behandlung von Rückfällen und Spätfolgen aufkommen. Das gilt ebenso, wenn der Rückfall oder die Spätfolgen erst im Rentenalter auftreten. Anders als bei der Übernahme von Unfallkosten durch die Krankenkasse müssen Sie sich nicht mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen.