Ja. Ihre Krankenkasse muss die unfallbedingten Behandlungs- und Heilungskosten übernehmen. Franchise und Selbstbehalt wird sie Ihnen in Rechnung stellen. Diese Kosten können Sie wie alle übrigen finan­ziellen Unfallfolgen gegenüber dem Unfallverursacher oder seiner Haftpflichtversicherung geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel der Sachschaden an Ihrem Velo und Ihren Kleidern sowie ein Schmerzensgeld.