Ja. Wer seine Stelle verliert oder aufgibt, bleibt zwar grundsätzlich nur noch während 31 Tagen nach Ablauf der Kündigungsfrist über die betriebliche Unfallversicherung für Freizeit­unfälle versichert. Er kann die Unfalldeckung aber vor Ablauf dieses Monats mit einer sogenannten Abredeversicherung um bis zu sechs Monate verlängern.

Über diese Möglichkeit muss der Arbeitgeber den Austretenden informieren. Unterlässt er dies, muss die Unfallversicherung trotzdem zahlen – es sei denn, der betreffende Angestellte wusste bereits aus einem früheren Arbeitsverhältnis um die Mög­lichkeit einer Abredeversicherung.