Ja. Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei denen wie bei Ihnen nicht nur eine Ordnungsbusse verhängt wird, haben zwei kostenpflichtige Verfahren zur Folge: ein Strafverfahren sowie ein Administrativverfahren durch das Strassenverkehrsamt.

Wer innerorts mit 16 bis 20 Stundenkilometern zu schnell fuhr, muss für mindestens einen Monat seinen Führerausweis abgeben. Ausnahme: Autofahrer, gegen welche in den zwei Jahren vor dem Vorfall keine Administrativ­massnahme verfügt wurde, kommen mit einer Verwarnung davon.