Bei einer Temporärarbeit stehen Sie arbeitsrechtlich in einem Dreiecksverhältnis: Der Einsatzbetrieb, in welchem Sie arbeiten, ist im rechtlichen Sinn nicht Ihr Arbeitgeber. Ihr eigentlicher Vertragspartner und Arbeit­geber ist die Tem­porärfirma. Somit müssen Sie sich für die Lohnzahlung an die Temporärfirma wenden.