Nein. Zwar können Sie Ausgaben für Medikamente, welche die Krankenkasse nicht übernimmt, bei den Krankheitskosten abziehen. Dies aber grundsätzlich nur, wenn ein Arzt oder ein ­anerkannter Naturheilprak­tiker die Mittel verordnet hat. Da dies bei Ihren Hustentropfen nicht der Fall ist, dürfen Sie diese Ausgaben in der Steuer­erklärung nicht abziehen. Gut zu wissen: Der Bund und die meisten Kantone lassen einen Steuerabzug für Krankheitskosten nur zu, wenn die effektiv angefallenen Kosten fünf Prozent des Reineinkommens des Steuerpflichtigen übersteigen.