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Nein. Zwar können Sie Ausgaben für Medikamente, welche die Krankenkasse nicht übernimmt, bei den Krankheitskosten abziehen. Dies aber grundsätzlich nur, wenn ein Arzt oder ein anerkannter Naturheilpraktiker die Mittel verordnet hat. Da dies bei Ihren Hustentropfen nicht der Fall ist, dürfen Sie diese Ausgaben in der Steuererklärung nicht abziehen. Gut zu wissen: Der Bund und die meisten Kantone lassen einen Steuerabzug für Krankheitskosten nur zu, wenn die effektiv angefallenen Kosten fünf Prozent des Reineinkommens des Steuerpflichtigen übersteigen.
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