Nein. Weder der Kanton Thurgau noch der Bund lassen einen Steuerabzug für die Kosten von Fahrten zum Arzt oder ins Spital zu. Ausnahme: Medizini­sch notwendige Transportkosten sind dann abzugsfähig, wenn aus gesundheitlichen Gründen weder die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels noch die Fahrt mit einem privaten Motorfahrzeug möglich ist.