Ja. Mieter müssen die schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen, wenn sie am Mietobjekt Arbeiten vornehmen möchten, die in die Substanz des Mietobjekts eingreifen und beim Auszug nicht problemlos wieder rückgängig gemacht werden können.

Verändern Sie die Wohnung hingegen ohne Einwilligung, kann der Vermieter später verlangen, dass Sie den früheren Zustand wiederherstellen. Hat Ihr Vermieter der Änderung zu­gestimmt, kann er nicht darauf bestehen, dass Sie diese rückgängig machen – es sei denn, es wäre schriftlich etwas anderes vereinbart worden.