Ja. Falls ein Erbe die Erbschaft ausschlägt, kommen die nächsten gesetzlichen Erben zum Zug. Diese haben dann wiederum drei Monate Zeit, um ihrerseits das Erbe auszuschlagen. Für diese «Nachfolger» läuft die Frist ab dem Moment, in dem diese erfahren, dass ihr «Vorgänger» das Erbe abgelehnt hat.

Verzichten Sie auf das Erbe Ihres Vaters, so fällt dieses also an Ihre Kinder. Für Minderjährige muss der gesetzliche Vertreter ausschlagen.