Ja. Laut Gesetz muss der Führerausweis nach einer schweren Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz für mindestens drei Monate entzogen werden. Nach einer erneuten schweren Widerhandlung vor dem Ablauf einer fünfjährigen Frist beträgt die Mindestentzugsdauer zwölf Monate. Diese Frist begann mit dem Ablauf ­Ihres früheren Ausweisentzugs. Seither sind noch keine fünf Jahre verstrichen.