Nein. Die Probezeit beträgt maximal drei Monate. Die Vereinbarung einer längeren Probezeit wäre nicht gültig. Aber: Ist ein Angestellter während der Probezeit krankheits- oder unfallbedingt arbeitsunfähig oder muss er ins Militär, verlängert sich die Probezeit um die Dauer der Absenz.