Nein. Die allgemeinen Vertragsbedingungen des Fitnessstudios wären nur dann Vertragsbestandteil geworden, wenn Sie davon zum Zeitpunkt des Abo-Abschlusses Kenntnis gehabt hätten. Die nachträglich zugesandten Unterlagen werden nicht zum Vertrags­inhalt, solange Sie diese nicht ausdrücklich akzeptieren. Ihr Fitnessabo endet also ohne Kündigung nach Ablauf eines Jahres.