Ja. Betrachtet eine Rechtsschutzversicherung bei einer Streitigkeit, die durch die Police gedeckt ist, ein gerichtliches Vorgehen als chancenlos, muss sie in den Versicherungsbedingungen ein Schiedsverfahren vorsehen. Damit wird entschieden, ob ein Prozess tatsächlich als aussichtslos gilt oder nicht. Findet der Schiedsrichter bei einem solchen Verfahren, der Fall sei effektiv aussichtslos, kann der Kunde trotzdem auf eigene Kosten für sein Recht kämpfen. Erzielt er dabei mindestens einen Teil­erfolg, muss ihm die Versicherung nachträglich alle Auslagen ersetzen.

Die Durchführung eines Schiedsverfahrens ist nicht zwingend. Im Erfolgsfall muss die Versicherung auch dann zahlen, wenn der Kunde auf das Schiedsverfahren verzichtet hat.