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K-Tipp 17/2023
17.10.2023
Ja. Privathaushalte ohne Empfangsgeräte für Radio- und Fernsehprogramme werden nur noch bis Ende 2023 auf Gesuch hin von der Radio-und-TV-Steuer befreit. Ab Januar 2024 müssten Sie die Abgabe nur dann nach wie vor nicht zahlen, wenn Sie oder eine andere Person in Ihrem Haushalt Ergänzungsleistungen beziehen würde.
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