Ja. Privathaushalte ohne Empfangsgeräte für Radio- und Fernsehprogramme werden nur noch bis Ende 2023 auf Gesuch hin von der Radio-und-TV-Steuer befreit. Ab Januar 2024 müssten Sie die Abgabe nur dann nach wie vor nicht zahlen, wenn Sie oder eine andere Person in Ihrem Haushalt Ergänzungsleistungen beziehen würde.