Am letzten Tag der Probezeit. Es genügt also, wenn Sie dem Arbeitgeber die Kündigung am letzten Tag der Probezeit übergeben. Das Arbeitsverhältnis läuft dann noch sieben Tage über die Probezeit hin­aus.

Das Gleiche gilt später, wenn der Ablauf der Kündigungsfrist in ein neues Dienstjahr fällt, für das eine längere Frist vom ­Gesetz vorgesehen ist oder mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. 

Beispiel: Die Kündigungsfrist beträgt im ersten Dienstjahr einen Monat und ab dem zweiten Dienstjahr drei Monate. Wenn Sie nun in der letzten Woche des ersten Dienstjahres kündigen, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.