Ja. Eine Pensionskasse kann in ihrem Reglement vorsehen, dass bei einem Todesfall nicht nur der überlebende Ehegatte und die Waisen, sondern weitere Personen Geld erhalten. Das Gesetz lässt etwa Leistungen an die Person zu, die mit dem Versicherten die letzten fünf Jahre vor dessen Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft führte.

Die Kassen dürfen auch verlangen, dass bei einer Lebensgemeinschaft ein gemeinsamer Haushalt oder Wohnsitz besteht. Bei Ihrer Kasse gilt Ersteres. Diese Voraussetzung erfüllen Sie, wenn Sie die Freizeit bei Ihrer Freundin oder in Ihrem Zuhause verbringen.