Ja. Hat man eine Pauschal­offerte erhalten, muss man nicht mehr als den offerierten Preis zahlen. Grössere unvorhergesehene Arbeiten dürfte der Gärtner nur dann zusätzlich in Rechnung stellen, wenn er Sie vorgängig über den Mehraufwand und die Kosten informiert hätte. Sie schulden ihm daher nur den offerierten Preis.