Nein. Sie müssen zwar die ursprünglich in Rechnung gestellte Umtriebsentschädigung zahlen, da Sie eine falsche Parkplatznummer eingegeben hatten und der Parkplatzbetreiber nicht mit sich reden lässt. Einen zusätzlichen Betrag schulden Sie aber nicht. Sollte Sie der Parkplatzvermieter früher oder später betreiben, können Sie Rechts­vorschlag erheben.