Ja. Patienten müssen sich nicht nur bei ambulanten Behandlungen, sondern auch bei stationären Spitalaufenthalten mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen. Erwachsene müssen zusätzlich 15 Franken pro Spitaltag zahlen. Davon ausgenommen sind 19- bis 25-Jährige in Ausbildung.

Schwangere schulden für gewisse Leistungen weder Franchise, Selbstbehalt noch einen Beitrag an die Spitalkosten: Bei medizinischen Komplikationen ab der 13. Schwangerschaftswoche sind sie bis und mit der achten Woche nach der Geburt des Kindes von einer Beteiligung an den Kosten befreit.