Nein. Falls das Haus den Bauvorschriften entspricht, haben Sie laut ­Gesetz keinen Anspruch auf Schadenersatz. Sie können davon ausgehen, dass der Neubau den ­Vorschriften entspricht – sonst hätte Ihr Nachbar keine Baubewilligung erhalten. Aus diesem Grund müssen Sie akzeptieren, dass Ihr Haus durch den Neubau in der Nachbarschaft weniger Wert hat.