Nein. Wird eine mit einem Wohnrecht belastete Liegenschaft abgerissen und durch einen Neubau ersetzt, führt das nicht zum Erlöschen des Wohnrechts. Ihr Sohn muss Ihnen also auch einen allfälligen Neubau zur Verfügung stellen. Und: Während der Bauzeit muss er Sie für Ihre Mehrkosten entschädigen.