Nein. Wer in einem Vollzeitpensum angestellt ist, benötigt für eine Nebenbeschäftigung zwar grundsätzlich das Einverständnis des Arbeitgebers. Das gilt jedoch nicht für Freizeitbeschäftigungen, mit denen man weder den Arbeitgeber konkurrenziert noch die Haupttätigkeit beeinträchtigt. Das ist bei Ihnen der Fall. Deshalb müssen Sie weder Ihren Vorgesetzten informieren noch vor Konzerten sein Einverständnis einholen.