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Gesundheitstipp 06/2020
10.06.2020
Nein. Sie werden nach der Geburt Ihres Kindes weiterhin 80 Prozent Ihres normalen Lohns erhalten. Wegen der Kurzarbeitsentschädigung erhalten Sie nicht weniger Mutterschaftsgeld. Während der Kurzarbeit müssen auch die Sozialversicherungsbeiträge wie bis anhin in vollem Umfang gezahlt werden.
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