Ja. Zwar müssen sowohl Arbeitgeber als auch Angestellte eine Kündigung nicht begründen. Der gekündigte Vertragspartner kann aber nachträglich noch eine schriftliche Begründung verlangen. Das ermöglicht es Angestellten zu beurteilen, ob die Kündigung allenfalls missbräuchlich ist. Eine missbräuchliche Kündigung ist zwar gültig – der Angestellte hat jedoch Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen.