Ja, sofern Sie mehrwertsteuerpflichtig sind und als Selbständigerwerbender einen Jahresumsatz von mindestens 500 000 Franken erzielen. In diesem Fall müssen Sie die Mediensteuer zweimal bezahlen: einmal als Privatperson und einmal als Erwerbstätiger. Das gilt auch dann, wenn Sie in Ihrer Wohnung arbeiten und über keine separaten Geschäftsräume verfügen. Die Unternehmensabgabe ist unabhängig davon geschuldet, ob Sie als Erwerbstätiger Empfangsgeräte betreiben.